Ausgewählter Beitrag
der herr binnenschiffer
Ich sehe gerade eine Doku über einen Binnenschiffer ... Anfang 60 ... er sagt, er bekomme keine Rente, weil er eine Steuerprüfung hatte ... nachdem er die neue Maschine eingebaut hatte ... da musste ich einen sehr hohen sechsstelligen Betrag nachzahlen ... weil er 15 Jahre zurückgeprüft worden ist ...der alte Steuerberater hätte sehr viele Fehler gemacht ...
Nun mal langsam ... Rente hat mit Steuerprüfung nix zu tun und wer viel Steuern nachbezahlen muss, hat auch gut verdient.
Nun mal langsam ... Rente hat mit Steuerprüfung nix zu tun und wer viel Steuern nachbezahlen muss, hat auch gut verdient.
Engelbert 02.01.2025, 16.49
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Kommentare zu diesem Beitrag
5.
von Chrissy27
Mit den Steuerbescheiden verhält es sich so, dass man Investitionen ansetzen und üb die Jahre abschreiben kann. Erzielt man aber den anvisierten Umsatz über Jahre hinweg, aus welchen Gründen auch immer, nicht, werden die gesparten Steuern plus 0,5 % Zinsen je vergangenem Monat (d.s. 6% aufs Jahr gesehen!) seit der ursprünglichen Steuerfälligkeit abgesetzt. Im Klartext zahlt man auf eine damals eingesparte Steuersumme nach z.B. 10 Jahren nochmals 60% Zinsen obendrauf!
Soweit ich aber weiß, geht es nur 10 Jahre zurück, ansonsten verjährt die Steuerschuld, wenn sie nicht fristgerecht vom Finanzamt zurückgefordert wurde. Darauf schauen die FÄ sehr genau!
Es geht also nicht darum, wer viel nachzahlen muss, hätte viel verdient! Es ist eher umgekehrt!
Oft wird Selbständigen von Versicherungen eine lukrative Altersvorsorge in Form von Versicherungen aufgeschwatzt, sodass wie andere schon geschrieben haben, die schuldige Steuersumme gepfändet werden kann, indem man die Versicherungssumme einkassiert.
Wir hatten einen ähnlichen Fall im Freundeskreis.
Das Verklagen des Steuerberaters wäre eine Option, aber ohne Rechtschutzversicherung müssen auch hier Kosten vorfinanziert werden , von denen man nicht weiß, ob sie wieder zurückerstattet werden. Er müsste den Prozess gewinnen. Für ein Darlehen müsste der gute Mann der Bank entsprechende Sicherheiten hinterlegen, die er wahrscheinlich nicht hat.
Für den Schiffer schätze ich die Situation, wenn die Geschichte denn stimmt, als sehr bitter ein.
vom 02.01.2025, 21.56
Mit den Steuerbescheiden verhält es sich so, dass man Investitionen ansetzen und üb die Jahre abschreiben kann. Erzielt man aber den anvisierten Umsatz über Jahre hinweg, aus welchen Gründen auch immer, nicht, werden die gesparten Steuern plus 0,5 % Zinsen je vergangenem Monat (d.s. 6% aufs Jahr gesehen!) seit der ursprünglichen Steuerfälligkeit abgesetzt. Im Klartext zahlt man auf eine damals eingesparte Steuersumme nach z.B. 10 Jahren nochmals 60% Zinsen obendrauf!
Soweit ich aber weiß, geht es nur 10 Jahre zurück, ansonsten verjährt die Steuerschuld, wenn sie nicht fristgerecht vom Finanzamt zurückgefordert wurde. Darauf schauen die FÄ sehr genau!
Es geht also nicht darum, wer viel nachzahlen muss, hätte viel verdient! Es ist eher umgekehrt!
Oft wird Selbständigen von Versicherungen eine lukrative Altersvorsorge in Form von Versicherungen aufgeschwatzt, sodass wie andere schon geschrieben haben, die schuldige Steuersumme gepfändet werden kann, indem man die Versicherungssumme einkassiert.
Wir hatten einen ähnlichen Fall im Freundeskreis.
Das Verklagen des Steuerberaters wäre eine Option, aber ohne Rechtschutzversicherung müssen auch hier Kosten vorfinanziert werden , von denen man nicht weiß, ob sie wieder zurückerstattet werden. Er müsste den Prozess gewinnen. Für ein Darlehen müsste der gute Mann der Bank entsprechende Sicherheiten hinterlegen, die er wahrscheinlich nicht hat.
Für den Schiffer schätze ich die Situation, wenn die Geschichte denn stimmt, als sehr bitter ein.
vom 02.01.2025, 21.56
4.
von Birgit (Hildesheimer)
Ich denke, er hatte die sechsstellige Summe für sein Alter zurückgelegt.
Die is nu wech.
Und wenn du als Selbstständiger freiwillig einzahlen willst, dann bist du auch schon vor Rente arm. Danach auch.
Und auch ich würde rechtliche Schritte in Erwägung ziehen gegen den Steuerberater.
vom 02.01.2025, 21.32
Ich denke, er hatte die sechsstellige Summe für sein Alter zurückgelegt.
Die is nu wech.
Und wenn du als Selbstständiger freiwillig einzahlen willst, dann bist du auch schon vor Rente arm. Danach auch.
Und auch ich würde rechtliche Schritte in Erwägung ziehen gegen den Steuerberater.
vom 02.01.2025, 21.32
3.
von T. J.
Ist schon ein starkes Stück. Da vertraut man seine Unterlagen dem Steuerprüfer an im glauben alles richtig zu machen. Und dann kommt 15 Jahre später sowas. Ich hätte an seiner Stelle alle rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Steuerprüfer ausgeschöpft.
vom 02.01.2025, 21.27
Ist schon ein starkes Stück. Da vertraut man seine Unterlagen dem Steuerprüfer an im glauben alles richtig zu machen. Und dann kommt 15 Jahre später sowas. Ich hätte an seiner Stelle alle rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Steuerprüfer ausgeschöpft.
vom 02.01.2025, 21.27
2.
von ReginaE
Die Nachzahlung erfolgte aufgrund der Steuerprüfung von 15 Jahren und nicht aufgrund einer jährlichen Steuerabgabe.
Das ist ein gravierender Unterschied.
Macht ein Steuerberater sehr viele Fehler für seinen Mandant, kann dieser ihn verklagen und die Vermögensschaden-Versicherung des Steuerberaters kann zum Einsatz kommen.
vom 02.01.2025, 17.12
Die Nachzahlung erfolgte aufgrund der Steuerprüfung von 15 Jahren und nicht aufgrund einer jährlichen Steuerabgabe.
Das ist ein gravierender Unterschied.
Macht ein Steuerberater sehr viele Fehler für seinen Mandant, kann dieser ihn verklagen und die Vermögensschaden-Versicherung des Steuerberaters kann zum Einsatz kommen.
vom 02.01.2025, 17.12
1.
von ReginaE
Welche Zahlungen er zur Rente gezahlt hat, wurde wahrscheinlich nicht gesagt. Sie kann auch in eine Rentenversicherung einbezahlt worden sein, die teilweise der Steuerpfändung unterliegt. Ob das mit einer Steuerpfändung in voller Höhe klappt, da bin ich mir unsicher.
Hat er z.B. in solch eine Versicherung einbezahlt und bekommt einen Teil vorab ausbezahlt, den er zur Rente anlegen kann, dann wird der unter Umständen durch die Steuerbehörde gepfändet.
Die Bezeichnung 'viele Steuern' halte ich immer für relativ. Zum anderen summieren sich 15 Jahre auf div. Steuerarten, auf die zusätzlich Zinsen etc. zu zahlen sind. Da können Beträge zusammen kommen die hoch sind, aber auf 15 Jahre verteilt sind sie relativ.
Bewerte mal die anfallenden Steuerarten wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen- und Kirchensteuer und Soli dazu noch Zinsen.
Hierzu würde ich mir kein vorschnelles Urteil erlauben, wenn ich die Zahlen der Nachforderungen, aus Fehlern nicht kenne.
vom 02.01.2025, 17.09
Welche Zahlungen er zur Rente gezahlt hat, wurde wahrscheinlich nicht gesagt. Sie kann auch in eine Rentenversicherung einbezahlt worden sein, die teilweise der Steuerpfändung unterliegt. Ob das mit einer Steuerpfändung in voller Höhe klappt, da bin ich mir unsicher.
Hat er z.B. in solch eine Versicherung einbezahlt und bekommt einen Teil vorab ausbezahlt, den er zur Rente anlegen kann, dann wird der unter Umständen durch die Steuerbehörde gepfändet.
Die Bezeichnung 'viele Steuern' halte ich immer für relativ. Zum anderen summieren sich 15 Jahre auf div. Steuerarten, auf die zusätzlich Zinsen etc. zu zahlen sind. Da können Beträge zusammen kommen die hoch sind, aber auf 15 Jahre verteilt sind sie relativ.
Bewerte mal die anfallenden Steuerarten wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen- und Kirchensteuer und Soli dazu noch Zinsen.
Hierzu würde ich mir kein vorschnelles Urteil erlauben, wenn ich die Zahlen der Nachforderungen, aus Fehlern nicht kenne.
vom 02.01.2025, 17.09
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Das ist übel,muß auch gerade Steuen nachzahlen,weil das Finazamt meint, meien Terheilpraxis hätte ich nur gemacht, um Steuern zu sparen....Habe in der Sxhweiz gearbeitet, da zahlt jeder 1. doppelt Steuer und 2. wird jader wie ein Selbständiger besteuert, was eh mehr ist...Die Praxis ist nicht gelaufen, weil zuviel neue auf einmal,mein Mann war oft recht krank und in Corona durfte man ja fast nie...
vom 03.01.2025, 20.22