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ebay (2)
Auf meinen Brief an den Ebay-Kerl (Eintrag weiter unten) erhielt ich eben die Nachricht:
"durch Öffnung der Verpackung ist ein Umtausch der Ware ausgeschlossen, auch hierüber gibt es einen Hinweis in der AGB".
Ein Scherzkeks ... wie soll ich die Ware beurteilen, wenn ich die Verpackung nicht öffne. Und nun gehen die Überlegungen los, wie ich den Herrn zur Rücküberweisung "überreden" kann.
Engelbert 09.06.2004, 18.51
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Kommentare zu diesem Beitrag
3.
von Ramona
Die AGB's kann er knicken, denn nur wenn ich eine Ware getestet habe, kann ich sie auch beurteilen bzw. eventuelle Mängel feststellen. Ich weiß, dass etliche große Märkte (Media, Bertelsmann usw.) auch solche Klauseln haben. Die sind rein rechtlich unwirksam. Jetzt kommt es aucf den Betrag an, den du bezahlt hast. Lohnt sich der Stress wirklich??? Ansonsten noch mal freundlich zur Zahlung auffordern (Frist setzen), ihn wissen lassen, dass man aus den und den Gründen rein rechtlich gewillt ist einen Anwalt einzuschalten und bei der Polizei Anzeige wegen Betruges zu erstatten. Ich hatte solche Leute in 4 Jahren ebay 3x. Eine hab ich angezeigt. Die anderen haben den Betrag dann zurück überwiesen. Aber wie gesagt, es ist Ärger, Rennerei und Stress.
Viele Grüße Ramona
vom 10.06.2004, 07.53
Die AGB's kann er knicken, denn nur wenn ich eine Ware getestet habe, kann ich sie auch beurteilen bzw. eventuelle Mängel feststellen. Ich weiß, dass etliche große Märkte (Media, Bertelsmann usw.) auch solche Klauseln haben. Die sind rein rechtlich unwirksam. Jetzt kommt es aucf den Betrag an, den du bezahlt hast. Lohnt sich der Stress wirklich??? Ansonsten noch mal freundlich zur Zahlung auffordern (Frist setzen), ihn wissen lassen, dass man aus den und den Gründen rein rechtlich gewillt ist einen Anwalt einzuschalten und bei der Polizei Anzeige wegen Betruges zu erstatten. Ich hatte solche Leute in 4 Jahren ebay 3x. Eine hab ich angezeigt. Die anderen haben den Betrag dann zurück überwiesen. Aber wie gesagt, es ist Ärger, Rennerei und Stress.
Viele Grüße Ramona
vom 10.06.2004, 07.53
2.
von Sonja
Die AGBs kann er vergessen, wenn er die Ware nicht so verkauft, wie er sie beschrieben hat. Manchmal wirkt schon die Drohung mit einem Anwalt Wunder...
Grüße
Sonja
vom 09.06.2004, 21.26
Die AGBs kann er vergessen, wenn er die Ware nicht so verkauft, wie er sie beschrieben hat. Manchmal wirkt schon die Drohung mit einem Anwalt Wunder...
Grüße
Sonja
vom 09.06.2004, 21.26
1.
von MissPig
Hmm. Ich hab' einmal in Udos law blog nachgelesen, wissend, daß da 'mal etwas stand. Gefunden: http://udoslive.blogspot.com/2004_03_01_udoslive_archive.html, Archiv 29. März 2004.
Vielleicht hilft es, den Verkäufer über die Rechtslage aufzuklären.
vom 09.06.2004, 18.59
Hmm. Ich hab' einmal in Udos law blog nachgelesen, wissend, daß da 'mal etwas stand. Gefunden: http://udoslive.blogspot.com/2004_03_01_udoslive_archive.html, Archiv 29. März 2004.
Vielleicht hilft es, den Verkäufer über die Rechtslage aufzuklären.
vom 09.06.2004, 18.59
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Das ist kein Umtausch, sondern eine Reklamation nach den AGB´s, denn die Ware weißt Mängel auf. Und bei einem Umtausch geht es lediglich um sogenannten "Nichtgefallen" der Ware.
Viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.
Viele Grüße,
Ulrike
vom 10.06.2004, 09.16