Ausgewählter Beitrag
beate ruft gerade an ...
... "du, Engelbert, es wird später, mir ist gerade ein Kind ins Auto gefahren, es hat gesagt, es hätte nicht mehr bremsen können" ... gottseidank wäre aber nicht so viel passiert ...
Engelbert 07.08.2019, 16.12
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Kommentare zu diesem Beitrag
9.
von Friedrich
Dem Kind ist nach der Schilderung wohl nichts passiert. Gut so!
Ich hoffe, der Schaden an Beates Auto hält sich in Grenzen...
Auszug aus diesem Link: Hier klicken
Das Wichtigste in Kürze:
- Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Was Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten tun müssen, hängt vom Alter des Kindes, der konkreten Situation und damit immer vom Einzelfall ab.
- Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
- Sie können eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden auch dann übernimmt, wenn weder Sie noch Ihr Kind haften.
sowie
Kinder unter sieben Jahren haften überhaupt nicht (§ 828 Abs. 1 BGB). Im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum Alter von zehn Jahren (§ 828 Abs. 2 BGB).
Ommmmm...
vom 07.08.2019, 19.29
Dem Kind ist nach der Schilderung wohl nichts passiert. Gut so!
Ich hoffe, der Schaden an Beates Auto hält sich in Grenzen...
Auszug aus diesem Link: Hier klicken
Das Wichtigste in Kürze:
- Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Was Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten tun müssen, hängt vom Alter des Kindes, der konkreten Situation und damit immer vom Einzelfall ab.
- Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
- Sie können eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden auch dann übernimmt, wenn weder Sie noch Ihr Kind haften.
sowie
Kinder unter sieben Jahren haften überhaupt nicht (§ 828 Abs. 1 BGB). Im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum Alter von zehn Jahren (§ 828 Abs. 2 BGB).
Ommmmm...
vom 07.08.2019, 19.29
8.
von christie
das wird ein Schock für Beate gewesen sein. So etwas bringt einen ganz schön aus der Fassung. Zum Glück ist nicht viel passiert. Ich hoffe dass es keine ´weiteren diesbezüglichen Unannehmlichkeiten gibt. Alles Gute für das Kind und für Beate.
vom 07.08.2019, 19.27
das wird ein Schock für Beate gewesen sein. So etwas bringt einen ganz schön aus der Fassung. Zum Glück ist nicht viel passiert. Ich hoffe dass es keine ´weiteren diesbezüglichen Unannehmlichkeiten gibt. Alles Gute für das Kind und für Beate.
vom 07.08.2019, 19.27
7.
von Webschmetterling
Alles kann passieren von einer zur anderen Sekunde, auch dass jemand nimmer rechtzeitig bremsen kann.
Sehr hoffe ich, dass quasi außer einem großen Schrecken nicht viel passiert ist.
Ich drücke fest die Daumen.
Alles Gute.
vom 07.08.2019, 19.00
Alles kann passieren von einer zur anderen Sekunde, auch dass jemand nimmer rechtzeitig bremsen kann.
Sehr hoffe ich, dass quasi außer einem großen Schrecken nicht viel passiert ist.
Ich drücke fest die Daumen.
Alles Gute.
vom 07.08.2019, 19.00
6.
von GerdaW
Gott sei Dank ist nicht viel passiert, weil Beate entweder sehr langsam und vorsichtig gefahren oder überhaupt gestanden ist. In den letzten Tagen sind so schreckliche Unfälle mit Kindern passiert, da verkraftet man ein paar Kratzer am Auto schon.
vom 07.08.2019, 18.38
Gott sei Dank ist nicht viel passiert, weil Beate entweder sehr langsam und vorsichtig gefahren oder überhaupt gestanden ist. In den letzten Tagen sind so schreckliche Unfälle mit Kindern passiert, da verkraftet man ein paar Kratzer am Auto schon.
vom 07.08.2019, 18.38
5.
von nora
Möge alles gut ausgehen!
vom 07.08.2019, 18.11
Möge alles gut ausgehen!
vom 07.08.2019, 18.11
4.
von Petra H.
Ich drücke die Daumen das alles gut ausgeht.
vom 07.08.2019, 17.40
Ich drücke die Daumen das alles gut ausgeht.
vom 07.08.2019, 17.40
3.
von Inge
Drücke euch die Daumen, dass alles glimpflich geregelt werden kann und euch Aufregung erspart bleibt.
vom 07.08.2019, 17.32
Drücke euch die Daumen, dass alles glimpflich geregelt werden kann und euch Aufregung erspart bleibt.
vom 07.08.2019, 17.32
2.
von christa
ist leider so...........bei Unfällen mit Kindern ist NIE das Kind schuld.Da gilt der Vertrauensgrundsatz
vom 07.08.2019, 17.20
ist leider so...........bei Unfällen mit Kindern ist NIE das Kind schuld.Da gilt der Vertrauensgrundsatz
vom 07.08.2019, 17.20
1.
von philomena
Dann drücke ich die Daumen, dass alles für das Kind und Beate gut läuft.
vom 07.08.2019, 16.52
Dann drücke ich die Daumen, dass alles für das Kind und Beate gut läuft.
vom 07.08.2019, 16.52
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Letzte Kommentare:
Oh, das ist ja wieder eine Schreckensnachricht. Hoffentlich regelt sich das alles zum Guten für beide Seiten.
Ich drück die Daumen.
vom 07.08.2019, 20.24