Ausgewählter Beitrag
kopfschüttellektüre
Forenbetreiber wird abgemahnt und soll 5000 Euro zahlen, nur weil ein Mitglied einen markengeschützten Namen verwendet. Mehr dazu hier und hier.
Engelbert 13.06.2005, 08.39
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Kommentare zu diesem Beitrag
4.
von Stef
Der Spruch aus "Philadelphia"
"was sind 50 Anwälte aneinandergekettet am Meeresgrund?"
"ein guter Anfang"
hat schon was Wahres...
Stef
vom 13.06.2005, 18.54
Der Spruch aus "Philadelphia"
"was sind 50 Anwälte aneinandergekettet am Meeresgrund?"
"ein guter Anfang"
hat schon was Wahres...
Stef
vom 13.06.2005, 18.54
3.
von Elke
Das ist doch nicht zu fassen! Da kann ich mir nur an den Kopf greifen und hoffen, dass der Mann erbitterten Widerstand leistet. Hat mir letzten Endes auch geholfen, meinen Kopf relativ billig aus der Schlinge zu ziehen.
Elke
vom 13.06.2005, 18.49
Das ist doch nicht zu fassen! Da kann ich mir nur an den Kopf greifen und hoffen, dass der Mann erbitterten Widerstand leistet. Hat mir letzten Endes auch geholfen, meinen Kopf relativ billig aus der Schlinge zu ziehen.
Elke
vom 13.06.2005, 18.49
2.
von Zitante Christa
U-n-g-l-a-u-b-l-i-c-h !
Da geht's doch gar nicht um die Wahrung des Markenrechts bzw. eines geschützten Markennamens, sondern nur um Abzocke seitens der Kanzlei.
Das zeigt doch schon die Tatsache, daß der Forenbetreiber belangt wird (in der Annahme, er sei zahlungskräftiger), obwohl doch die vollständigen Daten des Mitgliedes bekannt sind.
Da kann man nur hoffen, daß diese Gesetze endlich modernisiert werden.
LG von ZC
vom 13.06.2005, 09.58
U-n-g-l-a-u-b-l-i-c-h !
Da geht's doch gar nicht um die Wahrung des Markenrechts bzw. eines geschützten Markennamens, sondern nur um Abzocke seitens der Kanzlei.
Das zeigt doch schon die Tatsache, daß der Forenbetreiber belangt wird (in der Annahme, er sei zahlungskräftiger), obwohl doch die vollständigen Daten des Mitgliedes bekannt sind.
Da kann man nur hoffen, daß diese Gesetze endlich modernisiert werden.
LG von ZC
vom 13.06.2005, 09.58
1.
von Caroline
Hallo Engelbert,
das ist ja wirklich eine BODENLOSE FRECHHEIT!!
Das sind ja schon amerikanische Verhältnisse... Demnächst darf man dann nicht mal mehr laut ALDI sagen - und Schwups - schon ist man arm wie eine Kirchenmaus. Ich fasse es nicht!! Sachen gibt's...
Kopfschüttelnde Grüße von Caroline
vom 13.06.2005, 09.37
Hallo Engelbert,
das ist ja wirklich eine BODENLOSE FRECHHEIT!!
Das sind ja schon amerikanische Verhältnisse... Demnächst darf man dann nicht mal mehr laut ALDI sagen - und Schwups - schon ist man arm wie eine Kirchenmaus. Ich fasse es nicht!! Sachen gibt's...
Kopfschüttelnde Grüße von Caroline
vom 13.06.2005, 09.37
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Letzte Kommentare:
Auf meine soeben gestellten Fragen an einen befreundeten Anwalt bekam ich folgende Antworten:
1. Der Forenbetreiber wird deshalb in die Pflicht genommen, weil er den Namen "veröffentlicht" hat. Er kann, sollte er zahlen (müssen), das Mitglied in Regreß nehmen.
2. Ein jeder muß, bevor er sich ein "Pseudonym" zulegt, prüfen, ob dieser Begriff markenrechtlich geschützt ist. Dabei sollte er auch prüfen, ob ähnlich(e) (klingende) Namen bereits registriert sind.
3. Wenn ein Namensschutz beantragt wird, wird dieser zuerst geprüft, ob er "schutzwürdig" ist. Wenn ja, bezahlt man Gebühren für den Eintrag ins Register, wenn nein, kann der Name verwendet werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß andere die Nutzung abmahnen können.
Das ist ein grobes Ergebnis dessen, was ich erfahren habe. Es sieht wohl so aus, daß der Forenbetreiber zunächst einmal um Unterschrift der Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahngebühr nicht herum kommt.
Traurig, aber so ist die Rechtslage...
Nachdenkliche Grüße von
Zitante Christa
vom 13.06.2005, 21.42