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schuldfrage



Wer wäre denn da schuld gewesen ? So eine Situation hatte ich letztens ... auf der Landstraße ... seitlich zweigt eine Straße ab ... dort fährt so gut wie nie einer ... aber in diesem Fall stand dort ein Auto und wollte auf die Landstraße einbiegen. Gleichzeitig habe ich einen Laster überholt. Als ich zum Überholen ansetzte, war die Straße frei. Genauso war für das einbiegende Auto die Straße frei, weil ich zu diesem Zeitpunkt noch hinterm LKW war. Es hätte sein können, dass wir beide gleichzeitig losfahren und es dann fürchterlich gerummst hätte ... wer wäre schuld gewesen ?

Engelbert 24.09.2019, 12.19

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Kommentare zu diesem Beitrag

34. von Lina

Denke da würde der Sachverständiger zum Unfallort gekommen sein... hätte die Schäden am Auto angeschaut... Und die kennen dann ganz genau wer wem hineingefahren ist.
Eine Teilschuld würde wohl auch einer ausfassen.


vom 26.09.2019, 02.44
33. von mira I

... ich würde die Schuld beim Abbieger vermuten, denn Du befindest Dich ihm gegenü+ber auf der Vorfahrtstraße und er biegt von der Nebenstraße ein.

vom 26.09.2019, 02.23
32. von Maria

Ich nehme an, Du bist auf der Vorfahrtsstraße, also wäre der Einzubiegende Schuld gewesen. Könnte aber trotzdem eine Streitfrage sein, vielleicht hätten Beide ein Teilschuld.

vom 25.09.2019, 12.17
31. von MaLu

Ja fast wie @28. von Karin v.N. hätte ich geantwortet.
Ich wollte schreiben, es kommt auf den Rechtsabbieger an. Wäre er abgebogen, als du schon am Überholen warst, klar seine Schuld. Man muss beim Abbiegen nach beiden Seiten schauen. Wäre er schon abgebogen bevor du zum Überholen ansetzt, deine Schuld, denn du musst dich überzeugen ob die Gegenfahrbahn frei ist.


vom 25.09.2019, 10.41
30. von Sommerregen

Ich denke, du wärst schuld gewesen. Du hast überholt und damit die Fahrbahn gewechselt.
Aber der Sohn der Sohn von Karin weiss das besser.
Hauptsache, es ist nichts passiert.

vom 25.09.2019, 10.22
29. von GerdaW

Du warst auf der Vorrangstrasse, also muss der Einbiegende darauf achten, dass für ihn wirklich die Strasse frei ist. Er hätte erst einbiegen dürfen, wenn sowohl der Laster als auch Du an ihm vorbeigefahren ist.

vom 25.09.2019, 09.22
28. von Karin v.N.

Jetzt hat mein Schwiegersohn mir geantwortet der Fahrlehrer ist und dem ich die Situation geschickt hatte. Schwiegersohn schreibt zur Schuldfrage folgendes:
" Grundsätzlich der Rechtsabbieger. Der Überholende hat Vorfahrt. Es sei denn es bestände ein Überholverbot."

vom 25.09.2019, 08.59
27. von Kathi

Für mich hat der Schuld, der eine fremde Spur nutzt, und das ist in dem Fall der Überholende. Für den Einbiegenden war seine Spur frei und er hat nicht einsehen können, dass gerade jemand den LKW überholen will.

vom 25.09.2019, 07.55
26. von Elisabeth (himmelblau)

@Suse aus der Südpfalz: Gibts in eurem Ort keine PolitikerInnen, die sich darum kümmern könnten? Hast du es schon gemeldet? Ich würde zuerst versuchen, bei GemeindepolitikerInnen anzufragen, und wenn die nicht antworten/untätig bleiben, mich an eine lokale Zeitung zu wenden.

vom 25.09.2019, 01.17
25. von Mira

In jedem Fall der, der den Laster überholt.

Er muss eindeutig einsehen können,
ob er während des gesamten Überholvorganges
"freie Fahrt" hat.

Es wäre für mich eine Art Kreuzungsbereich - und da gilt m.E. Überholverbot.


vom 24.09.2019, 23.17
24. von Ursi

Ich vermute mal, dass beide zur Kasse gebeten werden.
Ich hätte mich zurück fallen lassen und wäre wieder hinter dem Lastwagen eingeschert. Niemals hätte ich auf den Fahrer geschimpft, denn ich möchte auch gerne rücksichtsvoll fahren.

Verunsichert bin ich nämlich, seit ich vor Jahren auf dem Kaufland-Parkplatz mit einem anderen Auto zusammengestoßen bin.
In der Einfahrt steht ein Schild: Hier gelten die StVo. Ich kam von rechts, der Andere von links, rumms.
Das Schild gilt nicht nach Auskunft der Versicherung. Man MUSS sich durch Hand- oder andere Zeichen verständigen, wer zuerst fährt!
Da war ich aber baff! Und mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich fahre aber seit Jahren trotzdem damit. Ist ja kaum was zu sehen und läuft prima.

vom 24.09.2019, 20.58
23. von Friedrich

Mein Bauchgefühl sagt mir: Ihr Beide.

Üblicher Spruch, dass man erst ganz genau schauen muss, bevor...


vom 24.09.2019, 19.41
22. von Nine

Genau bei so einer Situation ist mein Bruder vor 40 Jahren tödlich verunglückt. In diesem Fall wärst Du als Überholender schuld gewesen.

vom 24.09.2019, 19.16
21. von christie

Ich sage es nicht gerne weil Du mir natürlich näher stehst als der andere Lenker. Aber ich bin sicher dass die Polizei Dir die Schuld gegeben hätte da Du der Überholende warst.
Aber ich bin heilfroh dass alles gut gegangen und Dir nichts passiert ist. Das ist das Wichtigste.

vom 24.09.2019, 19.12
20. von Suse aus der Südpfalz

Diese Situation habe ich mehrfach täglich bei uns im Wohngebiet, allerdings ist es bei uns kein fahrender LKW sondern parkende Autos der Anwohner. Wenn ich die nie überholen würde weil evtl. jemand asu der Seitenstr. kommt, könnte ich dort Wurzeln schlagen. Aber das Parken wird dort auch nicht verboten, obwohl ich eben diese Situation für alle Beteiligten gefährlich finde, egal wer im Falle des Falles Schuld hätte. In unserem Fall gilt an der Ecke zusätzlich auch rechts vor links.
Ich persönlich denke in dem beschriebenen Fall, dass auch der Fahrer aus der Seitenstr. sich vorm einbiegen vergewissern muss, dass sein Fahrweg frei ist, bevor er losfährt, denn er kommt aus einer untergeordneten Str.

vom 24.09.2019, 19.01
19. von

Die Schuldfrage kann ich nicht beantworten. Aber ich denke, das Auto, das auf die Landstrasse einbiegen wollte, muss nicht mit Gegenverkehr auf seiner Spur rechnen, somit ist die Situation für beide gefährlich. Besser nicht überholen!
Ich hatte heute Nachmittag eine ähnliche Situation, wollte einen Bus überholen, der halb auf der Strasse stand. Und von links kam eine Einfahrt, die ich kannte, ein Fahrzeug war noch nicht in Sicht. Ich habe überholt, weil ich sah, dass ich gerade noch neben der Mittellinie und neben dem Bus durchkam. Tatsächich kam dann auch ein Fahrzeug aus der Einfahrt, aber wir kamen gut aneinander vorbei.
Im Zweifelsfalle verzichte ich sonst lieber auf mein Recht und warte ab oder gebe dem anderen ein Handzeichen, wenn das möglich ist.

vom 24.09.2019, 18.49
18. von Schpatz

Meistens steht ja auch an der Hauptstraße ein Schild, dass es einen Abzweig gibt. Da würde ich dann nie überholen. Auch wenn der Andere ein Stoppschild hat, kann er ja nach dem Anhalten abbiegen, weil von links nichts kommt. Oft ist an solchen Abzweigungen die Geschwindigkeit auf der Hauptstraße auch reduziert, noch ein Grund, nicht zu überholen. Sicher würde es in der Schuldfrage auf einen Vergleich hinaus laufen, könnte ich mir denken.

vom 24.09.2019, 17.35
17. von Graugrüngelb

Deshalb sollte man an unübersichtlichen Stellen mit Einmündungen einfach nicht überholen - auch ohne explizites Überholverbot.

Du bist zwar auf der Hauptstraße, kannst aber nicht überholen, ohne andere zu gefährden. Bzw. du weißt nicht, ob du andere gefährdest, weil du die Straße nicht weit genug einsehen kannst. Ich fahre in solchen Situationen manchmal sehr, sehr lange hinter irgendwelchen lahmen LKWs her, aber vor Abzweigungen oder Kurven überhole ich eben nicht.

vom 24.09.2019, 16.41
16. von Udo

An erster Stelle mal der Abbieger, denn er hatte nicht das Vorfahrtsrecht. Ein gerechter Richter hätte aber vermutlich dir eine Teilschuld gegeben wegen Überholen im Kreuzungsbereich bzw. an einer unübersichtlichen Stelle. Dann kommt's noch auf deine Geschwindigkeit an, war sie noch zulässig ?

vom 24.09.2019, 16.33
15. von Regina

ich denke, dass Engelbert eventuell die Seitenstraße beim Beginn des Überholens noch nicht gesehen hatte...erst, als er beim Überholen war.
Und ich muss mich korrigieren...bei gleichrangigen Straßen ist ja rechts vor links. Hier handelte es sich ja nicht um gleichrangige Straßen.

vom 24.09.2019, 16.24
14. von philomena

An so einer Stelle würde ich nicht überholen, weil man eben nach deiner Schilderung nicht sehen kann, ob dort nicht vielleicht doch ein Auto abbiegt. Beim Überholvorgang darf man keinen Gegenverkehr gefährden. (Die Realität sieht auch auf unserer Bundesstrasse 470 anders aus. Jede Woche habe ich einen "gefährlichen" Gegenverkehr auf meiner Strecke, d.h. für mich stark bis sehr stark abbremsen und ständig bremsbereit sein, damit der Überholvorgang des Gegenverkehrs überhaupt hinhaut. Für mich ist das rücksichtslos. Doch das ändert nichts, dieses Verhalten nimmt leider zu.)
Die Schuldfrage würde bei einem Zusammenstoß das Gericht klären; die hängt dann auch mit Geschwindigkeit und Entfernungen zusammen. Gut, dass nichts passiert ist.

vom 24.09.2019, 16.19
13. von Regina

Ich würde sagen, dass du am LKW richtig vorbeigefahren bist, ...er kommt aus der Seitenstraße und muss dich vorbeilassen...du kommst ja auch von ihm aus gesehen von rechts...
Er muss damit rechnen, dass ein Auto den LKW überholt.
Aber das ist eine heikle Sache...

vom 24.09.2019, 16.19
12. von Engelbert

@ Hans: ich bin heute nochmal dort vorbeigefahren ... die Nebenstraße hat ein Stoppschild und ich habe gesehen, dass schon am Straßenanfang ein Schild "nur für Anlieger (und Anlieger können eigentlich nur die US-Streitkräfte sein)" steht ... dass aus dieser Straße eigentlich niemand rauskommen kann, wird der Grund sein, dass kein Überholverbotsschild da ist.

Beim Starten des Überholvorgangs habe ich noch nicht gesehen, dass da ein Auto ist, erst beim Überholen selbst.

vom 24.09.2019, 14.53
11. von Stella

Schuld hat der, der den LKW überholt, er muss damit rechnen, dass aus der Seitenstr. jemand kommt.

vom 24.09.2019, 14.37
10. von Hans

Einen eindeutig Schuldigen kann man hier nicht nennen. Es kommt auf mehrere Faktoren an. Bist du schon im Überholvorgang, muss der Einbiegende warten. Allerdings wundert es mich, dass an dieser Stelle überhaupt das Überholen erlaubt ist, oft ist das vor Einbiegungen nicht der Fall. Andererseits muss der Überholende, wenn er schon sieht, dass dort einer einbiegt und den Überholvorgang noch nicht begonnen hat, selbigen sofort abbrechen, da er ja damit rechnen muss, dass das Auto auf seine Straße einbiegt. Schließlich gilt § 5 (2) StVO: Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

vom 24.09.2019, 14.27
9. von owl

Das sind genau die Fälle, in denen es auf Landstrassen regelmäßig scheppert und dann ist es völlig egal, wer Schuld hatte. Deshalb sollte man sich wirklich gut überlegen, ob es der Überholversuch wert ist, ggfs. bezahlt man ihn mit seinem Leben!

Ich kann Deine Frage übrigens auch nicht wirklich beantworten. Ich denke, die Landstraße ist vorfahrtsberechtigt, allerdings fährt der "Überholer" auf der falschen Straßenseite ...

vom 24.09.2019, 14.25
8. von Webschmetterling

Meine Meinung:
Der Autofahrer, der von der Seitenstraße in diese Landstraße einbiegen will, muss sehr sehr achtsam sein und auch damit rechnen, dass hinter einem Laster ein noch nicht für ihn sichtbares Auto oder Motorrad fährt, welche evtl. jeden Moment zum Überholen ansetzen könnten.

vom 24.09.2019, 13.23
7. von MOnika Sauerland

Die Schuldfrage stellen finde ich sehr schwierig. Vor allem wenn der von links nicht sehen konnte ob da was kommt. Ich denke da du ihn ja wohl gesehen hast kann man nur sagen angepasst fahren und mit dem anderen rechnen.

vom 24.09.2019, 13.12
6. von Engelbert

@ Die Nebenstraße hat ein Dreieck oder Stoppschild, rosiE ...

vom 24.09.2019, 13.11
5. von rosiE

na ich denke, obwohl ich nicht auto fahre, dort gehört ein straßenschild hin, also überholen verboten, oder das dreieck für die anderen haben vorfahrt, und wenn du dort öfters fährst und die stelle kennst....

vom 24.09.2019, 13.07
4. von Petra H.

Falk sagte mir gerade du wärst in dem Fall Schuld. Der von der Nebenstraße hat von links frei und kann nach rechts abbiegen. Schwierig ;( Egal ob du siehst das er raus fährst oder der von links sieht das du überholst.

vom 24.09.2019, 12.50
3. von Sylvi

Schuld hat eindeutig der aus der Nebenstraße. Er muss auch mit solchen Situationen rechnen, aber den Schaden haben beide und wahrscheinlich ziemlich doll mit dem LKW im Rücken. Wir hatten diesen Fall auch mal (ohne Unfall) und so erklärte es ein Polizist.

vom 24.09.2019, 12.40
2. von Engelbert

@ Petra: ja, die Autos auf der Landstraße haben Vorfahrt ... aber die Straße war ja für den Einbiegenden im ersten Moment noch frei ...

vom 24.09.2019, 12.34
1. von Petra H.

Schwierig!
Du warst doch sicher auf einer Hauptstraße und kommst beim überholen von rechts. Müsste da nicht der von der Nebenstraße warten? Hm, bin gespannt was die anderen sagen.

vom 24.09.2019, 12.31
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