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die anhörung ist da

Ich soll nun Stellung nehmen zur Tatsache, dass ich 104 (nach Toleranzabzug) statt 80 gefahren bin ... muss mal überlegen, was ich schreibe ... "mea culpa, ich wars" ... "dachte gerade an Bloggen, war nicht zurechnungsfähig" ... "das Auto wurde ferngelenkt" ... "eine innere Stimme sagte mir, ich dürfe nicht bremsen, wegen der Aura" ... "meine Bremse war kurzzeitig kaputt" ... "hurra, ich hab nen Zwillingsbruder" ...

Engelbert 10.01.2019, 19.47

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Kommentare zu diesem Beitrag

24. von Kassiopeia

Nichts schreiben - einfach zahlen, da hilft nun alles nichts mehr.

vom 12.01.2019, 17.33
23. von Alex

Auf keinen Fall Stellung nehmen!
Guck mal unter geblitzt.de - läuft bei meinem Mann grad... 😜

vom 11.01.2019, 20.31
22. von christie

das ist zwar eine unangenehme Sache für Dich, aber ich musste über Deine möglichen Erklärungen lachen. Das sind genau die Argumente die von Schuldigen diverser Vergehen gebraucht werden. Oft wird das als Milderungsgrund behandelt.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir dass die Strafe in erträglichem Maße ausfällt.


vom 11.01.2019, 18.40
21. von Schpatz

Nichts schreiben und fertig. Schreiben doch nur, wenn du an deren Messung zweifelst und "weißt" dass du nicht schneller als 80 gefahren bist ;-)!

vom 11.01.2019, 18.07
20. von Wolf-Dieter

Nicht mehr Stellung nehmen,einfach zahlen und fertig. Sonst kommen noch zusätzliche Bearbeitungsgebühren dazu. Geändert wird von der Behörde sowieso nichts mehr. (Eher noch ein Zuschlag wegen doofer Ausreden (: )

vom 11.01.2019, 16.29
19. von Gisela L.

Du weißt ja, dass Du zu schnell gefahren bist. Das war im Blog zu lesen. Einfach zahlen, wäre mein Rat. Deine Stellungnahmen sind witzig, werden aber nicht vor der Zahlung verschonen.

vom 11.01.2019, 15.00
18. von Gerda

ich würd´ sagen, ich mußte dringend zur Toilette ...

vom 11.01.2019, 14.04
17. von Webschmetterling

Es ist einfach passiert, ... ferig!

vom 11.01.2019, 12.44
16. von Juttinchen

Man muß keine Stellung nehmen, wenn man nachweisbar selber gefahren ist und weiß, dass man zu schnell war.
Lt. Bußgeldkatalog wären das 24 km/h drüber und bedeutet € 70 + 1 Punkt.

vom 11.01.2019, 11.14
15. von Pusteblume

Stellung nehmen muss man doch nicht oder? Einfach dazu stehen und zahlen und gut ist. :-)

vom 11.01.2019, 09.57
14. von christine b

oje, kann passieren!
haha, nicht bremsendürfen wegen der aura...ferngelenkt....bloggen...diese ausreden sind schon klasse! :-)
die lesenden hätten sicher großen spaß, aber falls dann ein humorloser dasitzt?

vom 11.01.2019, 09.00
13. von ReginaE

die Sicht auf den Blitzer hat bei dir einen Fluchtreflex ausgelöst.

vom 11.01.2019, 08.30
12. von Lieserl

Na hoffentlich kommt da nicht bald noch mehr, ich sag nur Handyvideo beim Autofahren


vom 11.01.2019, 08.18
11. von Inge-Lore

Ist mir auch schon passiert- 2 Punkte -
120.- Euro!! Alle Ausreden helfen nichts,
zahlen und warten, bis die Punkte wieder
gelöscht werden...

vom 11.01.2019, 07.51
10. von Annemone

Deine Einfälle sind alle sehr genial, aber ich fürchte, nicht für den Anhörungabogen geeignet. Nicht dass der Leser dadurch auf die Idee kommt, dich zur Fahrtauglichkeitsprüfung zu schicken...

vom 10.01.2019, 22.06
9. von Beatenr

Lieber gar nichts begründen wenn du nicht unbedingt musst! Zahlen und Punkt und Ende.

vom 10.01.2019, 21.39
8. von MartinaK

Engelbert

Stimmt, ich habe an der Stelle falsch gelesen. Ich hoffe, Du hast nicht schon einen

vom 10.01.2019, 21.04
7. von Engelbert

Doch, Martina, einen Punkt gibts ...

vom 10.01.2019, 21.02
6. von Birgit W.

Lehrgeld zahlen, fertig. Strich drunter. Schwamm drüber. Oder so.

vom 10.01.2019, 20.54
5. von MartinaK

Du kannst Stellung nehmen - wenn Du wirklich etwas äußern könntest, weswegen man von einem Bußgeld absehen könnte - musst es aber nicht.

Habe nachgelesen - 70 € plus Verfahrensgebühren und Porto, autsch, das ist reichlich Lehrgeld. Aber immerhin kein Punkt

vom 10.01.2019, 20.50
4. von Petra H.

Ich glaube Du musst nur bestätigen das Du der Fahrer warst. Soll ich mich mal erkundigen?

vom 10.01.2019, 20.25
3. von Anne/LE

1,2,3---Punkt, Geld, Fahrverbot?----Anwalt einschalten oder akzeptieren. Ggf.könntest Du ja auch angeben, ein Ufo hat dich gezwungen und auf "Dachschaden" plädieren:-)

vom 10.01.2019, 20.23
2. von charlotte

Engelbert

vom 10.01.2019, 20.17
1. von charlotte

Hallo Engelbeert !
Was Du sagen sollst, weiss ich leider nicht.
Aber musste über Deine Einfälle lachen !
Tut mir Leid, dass sie Dich erwicht haben, ehrlich.
Liebe Grüsse

vom 10.01.2019, 20.15
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